Sehr geehrte KSV-Mitglieder!
Wir möchten alle Mitglieder über den Wechsel der Bankgeschäfte von der Raiffeisen OÖ zur Ersten Bank informieren. Damit hat die KSV neue Bankkonten erhalten, bitte nach Möglichkeit, diese umgehend zu verwenden.
Der IBAN unsere neuen Hauptkontos lautet: AT95 2011 1851 7946 3800
Der IBAN unseres neuen Mitgliedsbeitragskontos lautet: AT41 2011 1851 7946 3802
Es gibt nur mehr ein Hauptkonto für alle Sektionen und ein weiteres für die Mitgliedsbeiträge. Im Vereinswesen wird seitens der Banken kostenneutral nicht mehr geboten. Der Zahlungsverkehr wird mittels „George“ abgewickelt. Für den transparenten Vollzug auf Sektionsebene werden wir Kostenstellen einrichten. Nähere Informationen erfolgen vor dem Saison-Start im August.
Für nähere Informationen stehe ich gerne zur Verfügung,
liebe Grüße
Heinz Viehauser
@Peter und Heinz: „Danke für euer Engagement!“
Wer kann Mitglied werden?
Grundsätzlich kann jede(r) Bedienstete des BMBWF ordentliches Mitglied der KSV werden. Es gibt auch außerordentliche Mitgliedschaft. Diese kann erworben werden, wenn sie im Interesse einer Sektion liegt.
Wie wird man Mitglied?
Ein Aufnahmeschein genügt. Das Formular erhalten Sie bei Koll. Alexandra Büchler sowie bei jedem Funktionär der KSV oder Sie laden es hier herunter. pdf
Sektionsmitgliedschaft
Wird begründet durch die Teilnahme am Sektionsprogramm. Nähere Bedingungen und Auskünfte erhalten Sie bei den Sektionsverantwortlichen.
Mitgliedsbeitrag jährlich (gültig ab 1.1.2017)
ordentliches Mitglied | außerordentliches Mitglied | |
Einzelmitgliedschaft | € 30,-- | € 78,-- |
Mitglied mit einem Anschlussmitglied | € 46,-- | € 122,-- |
Mitglied mit mehreren Anschlussmitgliedern | € 63,-- |
€ 169,-- |
Schnuppermitgliedschaft
NEU AB 2021: ES GIBT AUCH EINE SCHNUPPERMITGLIEDSCHAFT!
Schnuppermitglieder sind Personen, die für eine begrenzte Zeit Mitglieder des Vereins werden wollen, um das Vereinsleben kennenzulernen.
Ihre Mitgliedschaft endet automatisch mit Ende des Kalenderjahres in dem sie aufgenommen wurden. Auf eigenen Antrag kann der Status eines or-dentlichen bzw. außerordentlichen Mitglieds
verliehen werden. Die Schnuppermitgliedschaft ist kostenlos und kann nur einmal in Anspruch genommen werden.